Ordnungswidrigkeiten nach dem LMG durch Oliver Koytek?

Update vom 12.11.2016

Der u.a weger falscher Verdächtigung im Fokus der Staatsanwaltschaft stehende ZDF-Reporter Oliver Koytek (Erftstadt) ist Gesellschafter Geschäftsführer der Kölner PR-Agentur "real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH", die Firma, die angeblich vom TÜV-Rheinland zertifiziert worden ist.

Der TÜV Rheinland soll nach Angaben von Oliver Koytek auf der Homepage seiner PR-Agentur sogar PR-Kunde der PR-Agentur von ZDF-Reporter Oliver Koytek sein.

Die PR-Agentur von Oliver Koytek, die in Verdacht steht falsche Referenzen auf deren Homepage anzugeben, produziert für das ZDF seid vielen Jahren Reportagen, in denen es so wirkt, dass insbesondere

in den jeweiligen ZDF-Reportagen äusserst positiv darstehen sollen.

In den ZDF-Reportagen gibt die PR-Agentur von Oliver Koytek nämlich - und somit der verantwortliche Geschäftsführer Oliver Koytek selbst - sehr häufig eine Produktionsfirma an, die in keinem Handelsregister eingetragen ist und die somit nicht existiert, eine Firma "real&fiction GmbH".

Beispiele der falschen Impressumgsangaben (es liegen weitere vor)









Rechtliche Bewertung

Wie war alle aus dem Fall Böhmermann wissen, kommt für ZDF-Reportagen und Beiträge das Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz (LMG) zum tragen, so die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz.

§ 3 Absatz 2 „Begriffsbestimmungen“ LMG (Rheinland-Pfalz) 

1. Druckwerke

a) alle mittels eines zur Massenherstellung geeigneten Vervielfältigungsverfahrens hergestellten und zur Verbreitung bestimmten Texte, auch Texte in verfilmter oder elektronisch aufgezeichneter Form, besprochene Tonträger, Notendrucke und andere grafische Musikaufzeichnungen, Landkarten, Ortspläne und Atlanten sowie bildliche Darstellungen, wenn sie mit einem erläuternden Text verbunden sind,

b) vervielfältigte Mitteilungen, mit denen Nachrichtenagenturen, Pressekorrespondenzen, Materndienste und ähnliche Unternehmungen die Presse mit Beiträgen in Wort, Bild oder ähnlicher Weise versorgen,

c) von presseredaktionellen Hilfsunternehmen gelieferte Mitteilungen ohne Rücksicht auf die technische Form, in der sie geliefert sind.

Das bedeutet nach unserem Rechtsverständnis, dass die ZDF-Reportagen von Oliver Koytek als „Druckwerke“ zu verstehen sind.

§ 9 „Impressum" LMG (Rheinland-Pfalz)

(1) Auf jedem in Rheinland-Pfalz erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift derjenigen Personen genannt sein, die das Werk gedruckt und verlegt haben, beim Selbstverlag derjenigen Personen, die das Werk verfasst haben oder herausgeben.

Wir stellen also fest, dass der ZDF-Reporter Oliver Koytek gegen § 9 LMG verstösst, wenn er falsche Firmenangaben macht, erst recht wenn berücksichtigt wird, dass es diese Firma nicht gibt. Eine (echte) Firma "abzukürzen" dürfte nicht gestattet sein.


§ 36 „Ordnungswidrigkeiten“ LMG (Rheinland-Pfalz)

(3) Ordnungswidrig handelt, wer

1. vorsätzlich oder fahrlässig als Person, die das Druckwerk verlegt oder druckt - beim Selbstverlag das Werk verfasst hat oder herausgibt -, oder als redaktionell verantwortliche Person den Vorschriften über das Impressum nach § 9 Abs. 1 bis 5 zuwiderhandelt,

2. vorsätzlich oder fahrlässig als Unternehmerin oder Unternehmer Druckwerke verbreitet, in denen das Impressum ganz oder teilweise fehlt.


Der nach den Vorschriften des LMG verantwortliche Oliver Koytek hat folglich mehrfach falsche / unvollständige Impressumsangaben gemacht.

Bußgeld:

Für jede Ordnungswidrigkeit (Impressumsverstösse) kann nach § 36 Punkt (4) LMG ein Bußgeld bis zu 500.000 EUR verhängt werden.

Ihr Fanclub von Oliver Koytek